Die Ukraine hat kürzlich entscheidende Schritte zur Formalisierung der Besteuerung von Kryptowährungen unternommen. Die Nationale Kommission für Wertpapiere und Aktienmärkte (NSSMC) veröffentlichte eine detaillierte Steuer-Matrix, die verschiedene Besteuerungsoptionen für virtuelle Vermögenswerte aufzeigt. Der Vorschlag umfasst sowohl Standard- als auch Vorzugssteuersätze und stellt einen wichtigen Schritt zur Angleichung des ukrainischen Finanzsystems an internationale Standards für digitale Vermögenswerte dar. Die geplanten Maßnahmen sollen ein klareres und sichereres Steuerumfeld für Krypto-Besitzer und -Unternehmen schaffen.
Einkommenssteuer auf Gewinne aus virtuellen Vermögenswerten
Der Vorschlag, der am Dienstag vom Vorsitzenden der NSSMC, Ruslan Magomedov, über Telegram veröffentlicht wurde, sieht einen Einkommenssteuersatz von 18 % auf Gewinne aus virtuellen Vermögenswerten vor – zuzüglich einer zusätzlichen Militärabgabe von 5 %. Diese Abgabe wurde speziell zur Unterstützung der militärischen Anstrengungen der Ukraine während des Krieges eingeführt. Es handelt sich dabei um eine temporäre Maßnahme zur Finanzierung der Verteidigungsausgaben des Landes. Darüber hinaus sind reduzierte Steuersätze von 5 % und 9 % für bestimmte Kategorien virtueller Vermögenswerte vorgesehen.
„Im digitalen Zeitalter ist die Besteuerung von Kryptowährungen keine Hypothese mehr, sondern eine sich rasch nähernde Realität“, erklärte Magomedov. „Deshalb hat die NSSMC eine Matrix mit verschiedenen Steueroptionen für Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten entwickelt – von Mining bis zu Airdrops.“
Steuerstrategie basierend auf internationalen Vorbildern
Die Ukraine hat ihr Besteuerungsmodell teilweise auf Grundlage von Beispielen anderer Länder entwickelt, die bereits klare Strategien zur Kryptobesteuerung verfolgen. Österreich und Frankreich erheben beispielsweise keine Steuer auf Krypto-zu-Krypto-Transaktionen, während Singapur keine Kapitalertragsteuer auf private oder geschäftliche Kryptotransaktionen erhebt. In Malaysia wird Krypto-Einkommen nur dann besteuert, wenn es regelmäßig oder gewerblich generiert wird. Georgien bietet sogar vollständige Steuerbefreiungen für Privatpersonen, die Einkünfte oder Gewinne aus digitalen Vermögenswerten erzielen.
Laut Berichten vom Februar plant die Ukraine, bis Mitte 2025 einen Steuersatz von 5 % bis 10 % auf Krypto-Einkommen einzuführen. Ziel ist es, die Staatseinnahmen zu erhöhen und gleichzeitig die militärische Finanzierung zu unterstützen – angesichts des andauernden Krieges mit Russland.
Neben der Einkommenssteuer klärt die Matrix auch die umsatzsteuerliche Behandlung von Aktivitäten wie Mining, Staking, Airdrops und Hard Forks. Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung oder Aufbewahrung virtueller Vermögenswerte sind in der Regel nicht umsatzsteuerpflichtig, während Belohnungen oder Dienstleistungen im Rahmen von Kryptotransaktionen für Waren und Dienstleistungen umsatzsteuerlich relevant sein können.