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EU verschärft Vorschriften für Anbieter von Kryptodiensten
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EU verschärft Vorschriften für Anbieter von Kryptodiensten

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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), zuständig für die Überwachung der Stabilität und Widerstandsfähigkeit des Bankensektors in Europa, hat neue Leitlinien veröffentlicht. Diese Richtlinien der EU richten sich speziell an Zahlungsdienstleister (PSPs) und Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets (CASPs). Sie sollen Finanzinstitute dabei unterstützen, europäische Sanktionen und nationale Vorschriften beim Überweisen von Geld oder Krypto-Assets einzuhalten.

Am 14. November kündigte die EBA die Veröffentlichung von zwei Richtlinien an. Eine der Richtlinien zielt darauf ab, PSPs und CASPs konkrete Maßnahmen an die Hand zu geben, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Diese umfassen Vorgaben zur Einhaltung von EU-Sanktionen und nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Leitlinien bieten praktische Anleitungen für die Umsetzung dieser restriktiven Maßnahmen. In einer Stellungnahme erklärte die EBA:

„Diese Richtlinien verdeutlichen, wie die Politik und Verfahren im Zusammenhang mit restriktiven Maßnahmen mit den umfassenderen Governance- und Risikomanagementrahmen von Finanzinstituten verknüpft sind, um operationelle und rechtliche Risiken zu vermeiden und eine wirksame Umsetzung von Sanktionen zu gewährleisten.“

Laut der EBA gehen Finanzinstitute, darunter PSPs und CASPs, erhebliche rechtliche und reputationsbezogene Risiken ein, wenn ihre internen Kontrollmechanismen und Richtlinien unzureichend sind. Dies könnte die Wirksamkeit des EU-Sanktionsrahmens untergraben. Wenn keine robusten Maßnahmen ergriffen werden, könnten Vorschriften umgangen werden, was die Stabilität des Finanzsystems in der EU gefährden könnte. Die neuen Vorschriften sind bereits seit Längerem Gesprächsthema.

Neue Verpflichtungen für PSPs und CASPs

Die Richtlinien betonen, dass PSPs und CASPs ein zuverlässiges Screening-System implementieren müssen. Dieses System soll es ihnen ermöglichen, die europäischen und nationalen Sanktionsverpflichtungen zu erfüllen. Die Anbieter sind verpflichtet, Informationen über Nutzer, Transaktionen und beteiligte Parteien zu überprüfen. Dadurch sollen Risiken, die mit Verstößen gegen restriktive Maßnahmen verbunden sind, identifiziert und gemanagt werden.

Zudem tragen PSPs und CASPs die Verantwortung, Versuche zur Umgehung von Sanktionen zu erkennen. Nutzer oder Organisationen, die solche Risiken darstellen, müssen effektiv aufgespürt und entsprechend gehandhabt werden. Damit möchte die EBA sicherstellen, dass Sanktionen nicht ignoriert oder untergraben werden. Verstöße gegen die neuen Vorschriften haben weitreichende Konsequenzen.

Hintergrund und rechtlicher Kontext in der EU

Die EBA verknüpft diese Richtlinien mit einer umfassenderen Reform des Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) in der EU. Im Jahr 2021 führte die Europäische Kommission ein Gesetzespaket ein, um diese Reform zu realisieren. Ein zentraler Bestandteil war die Einführung neuer Regeln für Informationspflichten bei Geldüberweisungen und Krypto-Transaktionen.

Die vorgeschlagene Regulierung wurde am 9. Juni 2023 angenommen und tritt am 30. Dezember 2024 in Kraft. Die Richtlinien der EBA sollen Finanzinstitute dabei unterstützen, sich auf diese neuen Verpflichtungen vorzubereiten. Laut der EBA werden die Richtlinien ab dem 30. Dezember 2025 verbindlich. Die Einhaltung wird strikt durchgesetzt. Anbieter von Kryptodiensten, die diese Vorschriften nicht erfüllen, werden mit Geldstrafen belegt, und im schlimmsten Fall dürfen sie ihre Dienste nicht mehr anbieten.

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